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Was erledige ich wo?

Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte

Nr. 99111009000000

Volltext

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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