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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Nr. 99042030261002

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Voraussetzungen

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.

Bearbeitungsdauer

Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz