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Was erledige ich wo?

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Nr. 99042030261003

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.  Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Frist

Vor der ersten Aalfischerei

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Sie möchten Aale zu Erwerbszwecken fangen.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.