Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Nr. 99036011012000Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.
Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
- Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Kosten
Nicht angegeben
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben