Beratung für Ausbildungsförderung erhalten
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Volltext
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Voraussetzungen
Die Beratung steht allen Interessierten offen.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Für die Beratung sind keine Unterlagen vorgeschrieben. Es kann hilfreich sein, vorhandene Unterlagen zu Ihrer Ausbildung mitzubringen.
Kosten
keine
Frist
Nicht angegeben.
Verfahrensablauf
Sie können sich zur Ausbildungsförderung beraten lassen. Die Beratung kann je nach Angebot der zuständigen Stelle persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung auf.
- Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Ausbildungsförderung beraten.
- Erhalten Sie Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsstellung und erforderlichen Nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Keine fachliche Freigabe
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben.