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Was erledige ich wo?

Beratung für Ausbildungsförderung erhalten

Nr. 99022001018000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.

Voraussetzungen

Die Beratung steht allen Interessierten offen.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Für die Beratung sind keine Unterlagen vorgeschrieben. Es kann hilfreich sein, vorhandene Unterlagen zu Ihrer Ausbildung mitzubringen.

Kosten

keine

Frist

Nicht angegeben.

Verfahrensablauf

Sie können sich zur Ausbildungsförderung beraten lassen. Die Beratung kann je nach Angebot der zuständigen Stelle persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung auf.
  • Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Ausbildungsförderung beraten.
  • Erhalten Sie Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsstellung und erforderlichen Nachweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Keine fachliche Freigabe

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben.