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Beherbergungsstuer bezahlen

Nr. 99139008111000

Volltext

Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann auf entgeltliche Übernachtungen und auf Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in Beherbergungsstätten, zum Beispiel Hotels, Hostels oder Ferienhäuser, erhoben werden. 

Ansprechpunkt

Die Steuer kann von Städten und Gemeinden erhoben werden

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