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Was erledige ich wo?

Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen

Nr. 99001054006000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie Abfälle nicht über einen Abfallbehälter entsorgen können, können Sie in manchen Gebieten beantragen, stattdessen Abfallsäcke zu nutzen.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Voraussetzungen

Ob Sie Abfallsäcke statt eines Abfallbehälters nutzen können, richtet sich nach den Regelungen des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 6 Woche(n)

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Nutzung von Abfallsäcken schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.

Rechtsgrundlage(n)

  • Abfallsatzung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

Rechtsbehelf

Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion Niedersachsen

13.02.2026

Landesredaktion

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben