Aufgrabung im öffentlichen Raum beantragen
Nr. 99012114005000Volltext
Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Voraussetzungen
- Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
- Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.
Frist
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzungen
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben (Typ 5-Leistung)