Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte
Nr. 99134003174000Volltext
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der
- Verhütung,
- Früherkennung und
- Therapie
von Krankheiten.
Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.
Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in
- medizinischen Versorgungszentren,
- Praxen oder
- ambulanten Einrichtungen sein.
Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.
Teaser
Als gesetzlich krankenversicherte Person haben Sie einen Anspruch auf ärztliche Behandlungen.
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Behandlungsschein
Kosten
In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben