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Datum: 08.09.2026

Glascontainer können wegen Falschparker nicht geleert werden

Es ist jetzt bereits mehrfach vorgekommen, dass der Altglascontainer an der Frankfurter Straße in Belm nicht geleert werden konnte, da er von einem Falschparker blockiert wurde.

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt und wird vom Ordnungsdienst bei den regelmäßigen Streifen mit einem Verwarngeld belegt. Beim vorliegenden Fall ist das "Verbotswidriges Parken auf Gehwegen", das mit einem Bußgeld bis zu 70 Euro und einem Punkt geahndet werden kann.

Der Ordnungsdienst wird insbesondere diesen Bereich jetzt häufiger kontrollieren und bei Verstößen entsprechend vorgehen.