Schöffenwahl 2023
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Anforderungen an das Schöffenamt
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Bewerbungsfrist: 28.02.2023
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Sollten Sie das Antragsformular mit digitaler Unterschfit nutzen wollen, ist zu beachten, dass das Formular vor der Bearbeitung auf Ihrem PC gespeichert werden muss.
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Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie hier: