Inhalt

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Belm

Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung

Mit der Förderrichtlinie möchte die Gemeinde Belm einen Beitrag zum Klimaschutz im Gemeindegebiet leisten. Für den Förderzeitraum vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 stehen 90.000 Euro zur Verfügung. Das Förderbudget ist begrenzt auf 60.000 Euro für Steckersolargeräte, 10.000 Euro für Dachbegrünungen, 10.000 Euro für Lastenfahrräder sowie 10.000 Euro für Kleinwindkraftanlagen.


Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Belm
  • Eingetragene Vereine mit Vereinssitz in der Gemeinde Belm


Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderbeträge?

Die Gemeinde Belm fördert die folgenden Gegenstände mit einem einmaligen Zuschuss.

Steckersolargeräte

Steckersolargeräte sind auch als Balkon-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bekannt und sind besonders für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen attraktiv. Der gewonnene Strom wird über eine spezielle Einspeisesteckdose in den Haushaltsstromkreis eingespeist und wird direkt verbraucht.

Förderhöhe: Festbetrag von 200 Euro

Dachbegrünung

Gründächer haben viele Vorteile: Unter anderem bieten sie einen Lebensraum für Tiere, nehmen Regenwasser auf und verbessern die Luftqualität. Die Gemeinde Belm fördert sowohl die Materialien zur Bepflanzung des Daches als auch die Beauftragung einer Firma. Antragsteller können somit auch selbst ihr Dach bepflanzen. Dem Förderantrag muss ein Foto der zu bepflanzenden Dachfläche beigefügt werden. Die Dachfläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein.

Förderquote: 10 Euro je Quadratmeter, maximal 1.000 Euro

Lastenfahrräder

Egal ob die Fahrt zur Arbeit, der Transport von sperrigem Gepäck oder ein Großeinkauf - ein Lastenfahrrad kann bei vielen Gelegenheiten ein Auto ersetzen. Die Gemeinde Belm fördert Lastenfahrräder, die über Transportmöglichkeiten verfügen, die mehr Volumen und Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Die Transportmöglichkeiten müssen dabei unlösbar mit dem Lastenrad verbunden sein.

Förderquote: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro

Kleinwindkraftanlagen

Als Kleinwindkraftanlagen werden Windkraftanlagen bezeichnet, die eine Gesamthöhe von bis zu 15 Metern, gemessen ab Geländeoberfläche bis zur höchsten Flügelspitze, nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es Kleinwindkraftanlagen, die auf baulichen Anlagen, z. B. Hausdächern, installiert werden. Diese dürfen eine maximale Höhe von zwei Metern aufweisen.

Kleinwindkraftanlagen sind i. d. R. baugenehmigungspflichtig. In ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Außenbereich können diese verfahrensfrei sein. Bei der Antragstellung muss eine Baugenehmigung bzw. eine Bestätigung der Verfahrensfreiheit durch die Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück) eingereicht werden.

Förderquote: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro


Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge können ab dem 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 gestellt werden.


Wie läuft die Antragstellung ab?

Schritt 1: Antrag stellen

Der Förderantrag wird ausgefüllt und persönlich, postalisch, per E-Mail oder Fax bei der Gemeinde Belm eingereicht.

Bitte beachten:

  • Die voraussichtlichen Kosten sind zwingend anzugeben.
  • Sofern vorhanden, kann dem Förderantrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
  • Dem Antrag für die Anlage einer Dachbegrünung ist ein Foto der zu bepflanzenden Fläche beizufügen.
  • Dem Antrag für eine Kleinwindkraftanlage ist eine Baugenehmigung bzw. eine Bestätigung der Verfahrensfreiheit durch die Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück) beizufügen.
  • Eine Förderung von bereits erworbenen Gegenständen oder bereits geschlossenen Verträgen zum Kauf von Gegenständen oder zur Herstellung ist ausgeschlossen!
  • Der Antrag muss nicht unterschrieben werden.

Schritt 2: Antragsprüfung

Die Gemeinde Belm prüft den Förderantrag.

Bitte beachten:

  • Die Gemeinde Belm ist bemüht, Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Es gilt das Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Dies bedeutet, dass vollständig eingereichte Anträge nach Eingangsdatum der Reihenfolge nach bearbeitet werden.

Schritt 3: Ausstellung des Bewilligungsbescheides

Sind die Förderbedingungen erfüllt, erhält der Antragstellende einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.

Bitte beachten:

  • Der Antragsteller hat bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu erwerben. Das Projekt muss innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein.

Schritt 4: Einreichen des Verwendungsnachweises

Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragsteller einen auszufüllenden Verwendungsnachweis. Mit diesem reicht der Antragsteller eine Rechnung des erworbenen Gegenstandes oder der beauftragten Firma ein.

Bitte beachten:

  • Der Verwendungsnachweis muss vom Antragsteller unterschrieben werden und im Original (persönlich, postalisch, per Fax) bei der Gemeinde Belm eingereicht werden. Die Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig!
  • Bei der Anlage einer Dachbegrünung ist ein Foto des bepflanzten Daches beizufügen.

Schritt 5: Auszahlung der Förderung

Der Verwendungsnachweis und die Rechnung werden von der Gemeinde Belm geprüft. Im Anschluss wird dem Antragsteller die Fördersumme ohne weitere Nachricht ausgezahlt.


Wichtige Hinweise

  • Es wird ausschließlich die Neuanschaffung gefördert. Privatkäufe sind nicht förderfähig.
  • Es wird ausschließlich der Kauf gefördert. Leasing- oder Mietmodelle sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Für jeden Fördergegenstand ist ein eigener Förderantrag auszufüllen und einzureichen.
  • Für jeden Fördergegenstand darf nur ein Antrag je Haushalt bzw. eingetragenem Verein eingereicht werden.
  • Die hier aufgeführten „Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung“ stellen eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie dar und ersetzen diese nicht. Die Förderbedingungen und weitere Hinweise zur Antragstellung sind der Förderrichtlinie der Gemeinde Belm zu entnehmen.


Kontaktdaten

Mail: foerderung@belm.de



Downloads

Quelle: Gemeinde Belm