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Was erledige ich wo?

Berichterstattung zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für ex-post-Kontrolle

Nr. 99050156058000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Zusätzlich müssen Sie der BNetzA jährlich mit einem Bericht nachweisen, dass Sie die Kriterien für die individuelle Netzentgeltvereinbarung eingehalten haben. Die BNetzA kann dann nachträglich eine Kontrolle durchführen, die sogenannte ex-post-Kontrolle.

Sie können mit Ihrem Stromnetz-Betreiber eine individuelle Netzentgeltvereinbarung schließen, wenn Sie Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen.

Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr – die sogenannte Jahreshöchstlast – außerhalb des sogenannten Hochlastzeitfensters liegt, in dem durchschnittlich viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.

Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn

  • Sie jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden Strom verbrauchen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch die maximale Leistung ergibt.
  • Ihr Verbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt.

Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von

  • 20 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 15 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.500 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 10 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden im Jahr.

Verfahrensablauf

Sie können den Bericht über Ihre individuelle Netznutzung online oder per E-Mail einreichen.

Bericht online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie das Online-Formular zur Berichterstattung auf.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, ZIP, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BNetzA prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.

Bericht per E-Mail einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und laden Sie den Meldebogen zur Berichterstattung herunter. Bitte verwenden Sie entweder den Meldebogen für atypische oder stromintensive Netznutzung.
  • Füllen Sie den Meldebogen vollständig aus.
  • Senden Sie den Meldebogen als Tabelle in XLS-Format (nicht als PDF oder ähnliches) per E-Mail an den Ansprechpunkt der BNetzA. Als Betreff der E-Mail geben Sie ausschließlich Ihr Geschäftszeichen an. Das Geschäftszeichen erhalten Sie von der BNetzA im Nachgang der Anzeige Ihrer individuellen Netzentgeltvereinbarung.
  • Die BNetzA prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen. Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie nutzen den Strom für den eigenen Verbrauch.
  • Ihre Netznutzung ist atypisch oder stromintensiv.
  • Sie haben die individuelle Netzentgeltvereinbarung bei der BNetzA gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie der jährlichen Netzentgeltabrechnung
  • wenn zutreffend: Gutschrift über die Energiebelieferung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen über Ihre individuelle Netznutzung bis zum 30. Juni des Folgejahres Bericht erstatten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

02.05.2023