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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Nr. 99067003007001

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung:

Der Prüfling muss

  • am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sein,
  • die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Niedersächisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Gebühren

  • Gebühr: 200,00 Euro