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Das Elterngeld Plus wird wie das Elterngeld nach der Geburt des Kindes in schriftlicher Form bei der zuständigen Stelle beantragt.

Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld Plus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeld Plus-Bezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.