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Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt und kann für Geburten ab 1. Juli 2015 beantragt werden. Das bedeutet konkret, dass 1 Elterngeldmonat dann 2 Elterngeld Plus-Monaten entspricht.

Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils 4 zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite: