Inhalt

Die Höhe der Gebühren ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens anhand Ihrer Angaben und damit verbundenen Aufwand.

Verwaltungsgebühr gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) (s. unter Pkt. 96.4 Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen für wasser- und abfallrechtlichen Überwachung)