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Der Betrieb muss

  • seinen Firmensitz in Niedersachsen haben, 
  • über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen
  • und eine verantwortliche Personen mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügen.

Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig.

Arten des Betriebes können sein: 

  • Klenge, 
  • Forstbaumschule, 
  • waldbesitzende Person, 
  • Saat- und Pflanzgutbetrieb, 
  • Händler von Vermehrungsgut, 
  • Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.