Der Betrieb muss
- seinen Firmensitz in Niedersachsen haben,
- über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen
- und eine verantwortliche Personen mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügen.
Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig.
Arten des Betriebes können sein:
- Klenge,
- Forstbaumschule,
- waldbesitzende Person,
- Saat- und Pflanzgutbetrieb,
- Händler von Vermehrungsgut,
- Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.