Eine Erlaubnis zur Abgabe von besonders gefährlichen Stoffen oder Gemischen in den Einzelhandel beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu
- Reichen Sie die Antragsunterlagen per Post beim LAVG ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.