Die Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau können Sie schriftlich, per E-Mail oder online tätigen:
- Auf der Homepage der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen ist das Meldeformular online verfügbar. Laden Sie es sich herunter und füllen Sie es aus. Sie können die Mitteilung aber auch formlos machen.
- Senden Sie die Mitteilung an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde
- In der Regel erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.
Hinweis: Wenn Sie Ihre schwangere oder stillende Beschäftigte nach 20 Uhr, in Nacht-, Mehr-, Akkord oder Fließarbeit beschäftigen möchten, müssen Sie dies gesondert beantragen.