Inhalt

Die umfangreichen Voraussetzungen sind im § 8a i.V.m. §§ 8 Abs. 2 ff. Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutz-Versuchstierverordnung aufgeführt.

Zudem benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit Tierversuchen eine/n Tierschutzbeauftragte/n. Diese/n können Sie über das dafür vorgesehene Formular beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) anzeigen.