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Das Formular "Barmittelanmeldeerklärung" steht Ihnen online als Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" im Zoll-Portal zur Verfügung.

Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung  "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" aus.

Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von 10.000 EUR oder mehr online oder schriftlich anmelden:

  • Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
  • Nutzen Sie dazu online die vom Zoll-Portal gebotene Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme".
  • Nach Online-Übermittlung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Identifizierungscode, den Sie bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten angeben müssen, und über den Ihre Anmeldung aufgerufen werden kann.
  • Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung angeben können.
  • Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung im roten Ausgang angeben.
  • Der Zoll prüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
  • Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
  • Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.
  • Neben der vom Zoll-Portal gebotenen Möglichkeit "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme", die Sie online in Anspruch nehmen können, können Sie die Anmeldung auch auf dem Papiervordruck ausfüllen und bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten abgeben.

Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.