Inhalt
  • Nachweis über ausreichendes Anfangskapital
    • bemisst sich nach eingezahltem Kapital und Rücklagen
    • Je nach Art der Finanzdienstleistungen 25.000 EUR  bis 50.000 EUR
    • Alternativ reicht auch eine entsprechend Versicherung (Versicherungssumme abhängig von der Art der Finanzdienstleistungen)
  • Finanzdienstleistungsinstitute, die nur Drittstaateneinlagenvermittlung, Sortengeschäft, Factoring oder Finanzierungsleasing erbringen: keine Rücklagen.
  • Finanzportfolioverwalter: Eigenmittel, die mindestens einem Viertel der Kosten entsprechen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ausgewiesen sind.
  • Einzelkaufmann oder Personenhandelsgesellschaft: Risikoaktiva des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter wird in die Beurteilung der Solvenz des Instituts einbezogen
  • Nachweise über fachliche und persönliche Eignung der Geschäftsführung