Inhalt

Der Nachweis erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung über die besondere fachliche Sachkunde vor einem Fachausschuss  Die mündliche Prüfung vor dem Sachkunde-Ausschuss erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • steuerliche Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft,
  • Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB,
  • Landpachtrecht,
  • Grundstücksverkehrsrecht,
  • Grundlagen des Agrarkreditwesens,
  • landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik.

Abhängig von der Anzahl der Bewerber erfolgt die Prüfung in der Regel als Gruppenprüfung.  Die auf jeden Antragsteller entfallende Prüfungszeit soll dabei 60 Min. nicht übersteigen.

Befreiung von der Prüfung
Über die Befreiung von der Prüfung entscheidet die  zuständige Stelle nach Anhörung der für die Landwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde (der Sachkunde-Ausschuss hat hierbei keine Aufgaben zu erfüllen).

Ein Bewerber muss für die Befreiung von der Prüfung die im Abschnitt "Voraussetzungen" erfüllen.