Inhalt

Ihren Schlichtungsantrag können Sie online, per De-Mail, per E-Mail oder per Post einreichen.

Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular.

Um den Antrag online zu stellen:

  • Füllen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Telekommunikation auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aus und fügen Sie die nötigen Dokumente bei.
  • Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens vorliegen.
  • Wenn eine Schlichtung möglich ist, erhalten sowohl Sie als auch Ihr Anbieter die Gelegenheit, die jeweilige Sichtweise darzustellen.
  • Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Daher muss es beendet werden, wenn Ihr Telekommunikations-Anbieter seine Teilnahme am Verfahren verweigert.
  • Das Verfahren wird in der Regel im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
  • In vielen Fällen bietet der Anbieter von sich aus eine individuelle Lösung an, um den Streit beizulegen.
  • Wenn der Anbieter keine solche Lösung anbietet, erarbeitet die Schlichtungsstelle einen individuellen Schlichtungsvorschlag, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
  • Wenn Sie und Ihr Telekommunikations-Anbieter den Schlichtungsvorschlag annehmen, beendet die Schlichtungsstelle das Schlichtungsverfahren.
  • Wenn die Parteien diesen Vorschlag nicht annehmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit offen, zu Gericht zu gehen.


Wenn Sie Ihren Antrag per De-Mail, E-Mail oder per Post stellen wollen:

  • Laden Sie das Formblatt „Antrag auf Schlichtung gemäß § 68  Telekommunikationsgesetz“ von der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Antrag stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung.
  • Füllen Sie das Formblatt aus und fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen per De-Mail, E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.