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Welche Geschäfte dürfen weiterhin öffnen und welche sozialen Kontakte sind noch zulässig?

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Stand: 25.03.2020 / 17:00 Uhr)

Mit Erlass vom 16.03.2020 hat das Nds. Sozialministerium die Landkreise und Kreisfreien Städte und die Region Hannover angewiesen, alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen. Mit der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 wurde ein allgemeines Kontaktverbot verhängt. Die Umsetzung der Erlasse erfolgt durch die Landkreise und Kreisfreien Städte und die Region Hannover im Wege der Allgemeinverfügung in eigener Zuständigkeit.

Diese folgende Liste ist keine rechtsverbindliche Auskunft des Nds. Sozialministeriums über Einzelfälle. Sie bezieht sich auf den oben angegebenen Stand und wird ggf. bei Bedarf angepasst.