Neue Kolumne der Schiedspersonen
Liebe Belmer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, sind Frau Anja Lange als Stellvertreterin und ich, Walter M. Schmidt, im Dezember 2020 als Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Belm berufen und vereidigt worden.
Um Ihnen ihre Vorgehensweise in strittigen Situationen zu erleichtern, möchte ich an dieser Stelle regelmäßig Hinweise und Tipps zur Problembewältigung unter dem Arbeitstitel „Hätten Sie`s gewusst“ geben.
Nachfolgend gebe ich einen kleinen Überblick, für welche Aufgabenbereiche eine Schiedsperson zuständig ist.
Eine Schiedsperson führt Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten, zur Vermeidung von Privatklageverfahren und zur Schlichtung kleiner bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten durch.
Außerdem werden Schiedspersonen auf Antrag in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche in geringer Höhe, z.B. aus dem Nachbarrecht, tätig, nicht aber z.B. bei Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten. Auch bei verschiedenen Straftatdelikten, etwa Beleidigung, Sachbeschädigung, u.a., wird ein Schiedsverfahren angewandt.
Bei Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten. Ein Schiedsverfahren spart durch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der bei Schiedspersonen ausgehandelte Frieden von Dauer ist.
Wenn sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren möchten, schildern Sie ihr Anliegen per E-Mail. Ich stehe Ihnen dann gerne unter waltermschmidt@hotmail.com zur Verfügung.
Walter M. Schmidt, Schiedsperson für den Amtsbezirk Belm