Häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen
YouTube Film: Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.
Häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Unter häuslicher Gewalt wird die körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegenüber einer anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Person verstanden.
Häusliche Gewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen.
Die Gewalt in Beziehungen folgt in der Regel einem ganz bestimmten Muster. Die Gewalt ausübende Person entschuldigt sich nach einer solchen Gewalttat wieder, verspricht Besserung, macht Geschenke um dann wieder gewalttätig zu werden. Die Abstände zwischen den einzelnen Attacken werden immer kürzer und erfahrungsgemäß nimmt die Schwere der Gewalt auch immer mehr zu.
Studien belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen irgendwann in ihrem Leben einmal Opfer häuslicher Gewalt wird.
Die Kinder in diesen Familien neigen später oft selbst dazu, gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden.
Häusliche Gewalt ist verletzend, strafbar und keine Privatangelegenheit!!!
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes rät bei häuslicher Gewalt:
Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
Zur Anzeigenerstattung kann Sie eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand begleiten.
Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z.B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentiert zu haben.
Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz vor Bedrohung und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.
Außerdem steht Ihnen Ihre Gleichstellungsbeauftragte Barbara Weber zum vertraulichen Gespräch und zur Klärung der weiteren Schritte gerne zur Verfügung!
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Wie geht es Kindern, die Gewalt gegen die Mutter erleben?
Kinder, die erleben, dass ihre Mutter vom Vater oder dem (Ex-)Partner der Mutter misshandelt, geschlagen oder bedroht wird, tragen fast immer seelische und häufig auch körperliche Spuren wie Schlaflosigkeit oder Konzentrationsstörungen davon. Die Folgen variieren, je nachdem ob die Kinder Zeugen der Gewalttaten sind oder selbst misshandelt werden, wie viel Zeit seit der miterlebten Gewalttat vergangen ist und mit welchen Maßnahmen die akute Situation gelöst wurde. Ebenso spielt das Alter, das Geschlecht und das Verhältnis der Kinder zu den Erwachsenen eine Rolle.
• Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er
des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen