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Gesetz und Wirklichkeit

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2

Frauen sind nach dem Gesetz gleichberechtigt.

Aber immer noch

  • sind Haus- und Familienarbeit - in der Regel von Frauen verrichtet – gesellschaftlich wenig anerkannt
  • sind Frauen und Mädchen häufig Opfer von Gewalt, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie
  • haben Frauen im Wesentlichen die Verantwortung für Heimarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie erwerbstätig sind
  • sind Frauen im öffentlichen Leben, in Parlamenten und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert
  • sind Frauen im Alter oft finanziell und sozial schlechter gestellt als Männer.


Um den Gleichstellungsprozess in den Kommunen weiter zu optimieren, wurde vom Niedersächsischen Landtag in der Sitzung am 20. April 2005 eine Gesetzesnovellierung beschlossen. Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle der Frauenbeauftragten ein. Es soll hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen soll.

Der im NKomVG enthaltene Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erfordert unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Gegebenheiten jedoch Maßnahmen, die überwiegend durch Frauen fördernde Elemente gekennzeichnet sind.