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Flüchtlingshilfe

Zahlen / Daten / Fakten

Zuletzt mit Erlass vom 27.02.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Aufnahme- und Verteilquoten für das Land Niedersachsen bekannt gegeben. Hiernach entfallen auf den Landkreis Osnabrück 554 Personen. Laut dieser Quote sind unter Berücksichtigung einer Überquote aus dem vorherigen Erlass in der Gemeinde Belm 19 Personen aufzunehmen und unterzubringen, von denen bis heute bereits 12 uns zugewiesen wurden.

In den vergangenen 5 Jahren sind insgesamt 176 Personen der Gemeinde Belm zugewiesen worden. Während des Asylverfahrens oder bei Nichtanerkennung werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht; das trifft aktuell auf 46 Personen in Belm zu.

Nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus wechselt der Personenkreis in der Regel in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II), allgemein auch Arbeitslosengeld II genannt.

Wohnraum

Primär steht die Versorgung anerkannter Flüchtlinge mit von ihnen selbst angemietetem Wohnraum im Vordergrund. Von den 176 o.g. Personen wohnen 107 Personen weiterhin in Belm, 67 sind zurück in Ihre Heimat gereist oder nach außerhalb verzogen, 2 Menschen sind gestorben.

Während des laufenden Asylverfahrens oder aber bei Nichtanerkennung müssen Personen, die Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG haben, von der Gemeinde mit Unterkunft versorgte werden. Derzeit beträgt der Wohnungsbestand für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen 17 Wohneinheiten, in die derzeit insgesamt 66 Personen eingewiesen sind: 34 nach AsylbLG und 32 bereits anerkannte Personen, die mangels eigenen Wohnraums ordnungsbehördlich zum Schutze vor Obdachlosigkeit eingewiesen sind.

Anerkannte Flüchtlinge sind aufgefordert, sich um selbst angemieteten Wohnraum zu bemühen. Gesucht werden Wohnungen diverser Größen (3 ZKB bis 6 ZKB), die von den Familien selbst angemietet werden. Diese stellen sich Ihnen als Vermieter gerne persönlich vor. In der Regel erhalten sie Leistungen nach dem SGB II, so dass die Mietzahlung sichergestellt ist und aus dem Leistungsanspruch direkt an Sie erfolgen kann, sofern der vereinbarte Mietzins angemessen im Sinne des SGB II ist.

Falls Sie einer solchen Familie eine Wohnung anbieten möchten oder eine Wohnung an die Gemeinde Belm (zur Unterbringung von Flüchtlingen) vermieten möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Kossenjans, Tel. 05406 505-86, E-Mail: kossenjans@belm.de, oder Herrn Lacfer, 05406 505-83, E-Mail: lacfer@belm.de.

Sachspenden

Mangels Lagermöglichkeiten können wir derzeit Sachspenden nur entgegennehmen, wenn sie unmittelbar gebraucht werden. Der Bedarf an einzelnen Ausstattungsgegenständen ändert sich laufend, daher freuen wir uns, wenn Sie uns informieren, was Sie spenden möchten. Im Einzelfall können dann weitere Absprachen getroffen werden.

Kleiderspenden

Die Flüchtlinge erhalten über den Regelbedarf unmittelbar Leistungen für die Beschaffung von Bekleidung. Zusätzlich können sie Bekleidungsstücke kostengünstig im sozialen Kaufhaus FUNDUS erwerben. Aus diesem Grund nehmen wir grundsätzlich keine Kleiderspenden entgegen.

Bitte geben Sie Kleiderspenden daher bitte direkt im FUNDUS, Industriestraße 48, 49191 Belm (Öffnungszeiten Mi., Do., Fr. jeweils 13 Uhr bis 17 Uhr; Tel. 05406 2377) ab.


21.09.2020