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2022: Hundebestandsaufnahme - Nicht angemeldete Vierbeiner bis Ende März nachmelden

Sollten Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bereits angemeldet haben, ist von Ihrer Seite nichts weiter zu veranlassen.

Die Gemeinde Belm führt nach 2015/2016 in diesem Jahr erneut eine Hundebestandsaufnahme durch. Während bundesweit andere Kommunen persönliche Befragungen an jeder Haustür durchführen, setzt Belm bei der jetzigen Erhebung erneut zunächst auf das Verständnis und die Kooperation der Hundebesitzer. „Wir wollen allen Besitzern von bisher nicht angemeldeten Hunden vorab die Chance geben, ihren Hund noch ohne Bußgeldverfahren freiwillig nachzumelden“, sagt Marcus Hensing, Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters. „Statt eines Bußgeldes werden wir bis zum 31.März 2022 lediglich den jeweiligen Steuerbetrag rückwirkend erheben“.

Bei der Erhebung der Hundesteuer ist die Kommune auf die Steuerehrlichkeit der Hundebesitzer angewiesen. Doch vielleicht gibt es in Belm ja einige Hundebesitzer, die bisher „vergessen“ haben ihren Vierbeiner ordnungsgemäß anzumelden. Hensing: „Das darf natürlich im Rahmen der Steuergerechtigkeit nicht sein, `Schwarz-Hunde´ sind kein Kavaliersdelikt. Gleichwohl wollen wir jetzt allen Hundebesitzern die Chance geben nachzuschauen, ob der eigene Hund bereits eine gültige Steuermarke der Gemeinde Belm am Halsband hat“.

Angemeldet werden müssen alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat, die dauerhaft in einem Belmer Haushalt leben sowie Hunde, die für mehr als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung gehalten werden. Diensthunde und Hunde, die zum Schutz und zur Unterstützung hilfloser Personen gehalten werden, werden auf Antrag von der Steuer befreit. Angemeldet werden müssen sie aber natürlich trotzdem.

Die Anmeldung kann formlos im Rathaus, über das Portal OpenRathaus auf der Homepage der Gemeinde Belm oder per E-Mail an buergerbuero@belm.de erfolgen. Anzugeben sind dabei der Name des Halters, die Rasse des Hundes und ab welchem Zeitpunkt der Hund gehalten wird. Jeder Halter ist verpflichtet, die Anmeldung binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes vorzunehmen. Verstöße gelten übrigens als Ordnungswidrigkeit und können in Belm mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf die Einhaltung der Vorgaben nach dem Nds. Hundegesetz wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Übrigens: „Auch Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter sind laut Hundesteuersatzung verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf ihrem Grundstück, im Haushalt, im Betrieb o.ä. gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen“, macht Hensing deutlich. Diese schriftliche Abfrage ist in einem zweiten Schritt der Hundebestandsaufnahme etwa für Mitte des Jahres vorgesehen. Zusätzlich werden die Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Belm in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ansprechen.

Ansprechpartner für die Anmeldung von Hunden sowie für Informationen zur Hundebestandsaufnahme ist im Belmer Rathaus das Bürgerbüro (Tel. 05406 505-0 oder per Mail buergerbuero@belm.de).

Die aktuelle Hundesteuersatzung und weitere Informationen für Hundehalter gibt es auf www.belm.de/hundehalter  zum Herunterladen.

28.01.2022