Inhalt

Aktuelle Wahlen / Wahlergebnisse

Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Durch die in regelmäßigen Abständen gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes werden die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen in freier Disskusion und Abstimmung erarbeitet. 

Die Regierung bleibt durch Wahlen der Wählerschaft politisch verantwortlich. Wählerinnen und Wähler hingegen können sich durch Wahlen aktiv an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. 

Kommunalwahlen

Gemeinderat / Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Gemeinderatswahl

Gemeinderatswahl 12.09.2021 (Ergebnisse)

Hinweis: Auf der Zielseite "votemanager" können Sie jeweils über den Menüpunkt "Terminübersicht" zu früheren Wahlergebnissen abtauchen.



Ergebnisse früherer Wahlen:

Kommunalwahl 2016 in Belm


Das "Bürger- Ratsinformationssystem" mit allen Informationen zum Belmer Gemeinderat, seinen Fachausschüssen (Gremien) und Ratsmitgliedern finden Sie hier:

Bürger- und Ratsinfosystem der Gemeinde Belm


Die Zusammensetzung des Belmer Gemeinderates in der 10. Wahlperiode (2021 - 2026):


Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 12.09.2021 (Ergebnisse)

Hinweis: Auf der Zielseite "votemanager" können Sie jeweils über den Menüpunkt "Terminübersicht" zu früheren Wahlergebnissen abtauchen.

Kreiswahl / Wahl der Landrätin / des Landrates

Kreiswahl 12.09.2021 (Ergebnisse)

Hinweis: Auf der Zielseite "votemanager" können Sie jeweils über den Menüpunkt "Terminübersicht" zu früheren Wahlergebnissen abtauchen.


Ergebnisse früherer Wahlen:

Kreiswahl 2016


Landtagswahl

Wahlergebnisse:

Landtagswahl 2022


Ergebnisse früherer Wahlen:

Landtagswahl 2017

Bundestagswahl

Bundestagswahl 2021, Wahlkreis 39 (Erst- und Zweitstimmen)

Hinweis: Auf der Zielseite "votemanager" können Sie jeweils über den Menüpunkt "Terminübersicht" zu früheren Wahlergebnissen abtauchen.

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Bundesregirung hat beschlossen, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfindet. 

Alle wesentlichen Informationen zur Europawahl sowie die aktuellen Rechtsvorschriften sind hier zusammengefasst. 

Wahlaufruf des Bürgermeisters

Bekanntmachungen

Briefwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können ab Donnerstag, 2. Mai 2024, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Belm, Marktring 13, 49191 Belm, abholen. 

Die Stimmzettel können vor Ort direkt in einer Wahlkabine ausgefüllt und dann eine Wahlurne eingeworfen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass es zu kurzen Wartezeiten kommen kann. 

Alternativ können Briefwahlunterlagen (mit Briefzustellung) ab dem Dienstag, 30. April 2024 bis einschließlich Mittwoch, 5. Juni 17:00 Uhr, bequem hier online beantragt werden.

Durchführung der Europawahl 2024

Verwendung von Wahlschablonen

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) lässt für seine Mitglieder eine Universalschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler anfertigen.

Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass die Wahlschablone ein zulässiges privates Hilfsmittel der einzelnen wählenden Person ist, die diese gegebenenfalls in den Wahlraum mitbringt. 

Stimmzettel

Der Stimmzettel ist an der oberen rechten Ecke abgeschnitten, um blinden und sehbehinderten Menschen dabei zu helfen, den Stimmzettel mit der richtigen Seite in die Stimzettelschablone einlegen zu können. 

Außerdem wird darauf hingeweisen, dass der Stimmzettel bereits in der Wahlkabine zusammenzufalten ist. 

Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen

Wahlberechtigte Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder diesen in die Wahlurne zu legen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson darf gemeinsam mit der oder dem behinderten Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Eine Hilfeleistung ist in dem Umfang zulässig wie sie für die Abgabe der eigenen Wahlstimme der hilfebedürftigen Person notwendig ist. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Hilfsperson darf auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.

Weitere Hinweise zur Europawahl 2024

Wahlwerbung zur Europawahl in der Gemeinde Belm