Schäden an Kreisstraßen Meldung
Volltext
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.