Inhalt

Was erledige ich wo?

Schäden an Kreisstraßen Meldung

Volltext

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)