Hundehaltung Abmeldung
Nr. 99110009070000Volltext
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz