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Was erledige ich wo?

Verlust eines Reisepasses melden

Nr. 99085001014003

Volltext

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:

  • Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.

  • Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.01.2007
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. 

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben