Verzeichnis der auswärtigen beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
Leistungsbeschreibung
Sie müssen eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure beantragen, um unter der Bezeichnung "Beratender Ingenieur" tätig zu werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung