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Was erledige ich wo?

Reisepass Ausstellung im Ausland

Nr. 99085001012012

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

Teaser

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 13,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
  • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragstellung bis 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50 
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50
  • Antragstellung ab 24 Jahre:
    • Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00
    • Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00
    • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00
  • Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
  • Kinderreisepass: EUR 26,00
  • Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: circa 4  Wochen
  • Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt

Fachlich freigegeben am

20.08.2020