Kinderreisepass Verlängerung
Nr. 99085003020000Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 6,00 Euro
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport