Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
Leistungsbeschreibung
Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niederachsen geschützt. Wenn Sie in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung haben oder Ihren Beruf hier ganz oder teilweise ausüben und dabei die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ verwenden möchten, haben Sie sich in die Liste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen, es sei denn, es liegt bereits eine Eintragung in einem entsprechenden Verzeichnis eines anderen Bundeslandes vor.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
- Sie werden entweder in die Liste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages
Voraussetzungen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“
- danach mindestens dreijährige Berufserfahrung als Ingenieur
- Teilnahme an mindestens vier berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahmen
- unabhängige und eigenverantwortliche Ausübung der Berufsaufgabe von Ingenieuren
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- die für den Beruf des Beratenden Ingenieurs erforderliche Zuverlässigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Hochschulabschluss
- mindestens dreijährige Berufserfahrung als Ingenieur
- Nachweise über die Teilnahme an mindestens vier Fortbildungsveranstaltungen
- Nachweis der unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit als Ingenieur
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
- 249 ¤ einmalige Eintragungsgebühr
- Jahresbeitrag 565 ¤
Bearbeitungsdauer
Maximal drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: Anträge Deckblatt, Ergänzungsvordruck Mitgliedschaft
- OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage.
Was sollte ich noch wissen?
Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure zieht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk nach sich, es sei denn, das 45. Lebensjahr des Antragstellers ist bereits überschritten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ingenieurkammer Niedersachsen