Antrag auf Eignung einer berufspraktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur
Leistungsbeschreibung
Die im Rahmen der Eintragung in die Architektenliste nachzuweisende berufspraktische Tätigkeit dient dem Erwerb von Erfahrungen sowie der Vertiefung theoretischer und praktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den Berufsaufgaben der Fachrichtung Architektur nach § 2 NArchtG.
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Niedersachsen