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Was erledige ich wo?

Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Personen

Nr. 99059002000000

Leistungsbeschreibung

Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport