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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Nr. 99019061007000

Urheber

Volltext

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
  • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Ansprechpunkt

Zuständig sind die drei Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg.

Voraussetzungen

Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original oder in beglaubigter Ausfertigung
  • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
  • ggf. Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart »O«)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist erhalten Sie nach zwei Wochen Nachricht. Bei einer Ablehnung könnten Sie im weiteren Verlauf ein weiteres Angebot bekommen, falls Ihnen vorgehende Bewerberinnen und Bewerber das Angebot abgelehnt haben.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium