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Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Nr. 99078044007000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

  • Fett- und Eiweißgehalt
  • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
  • Gehalt an somatischen Zellen
  • Gefrierpunkt

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Probenahme
  • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
  • Güteuntersuchung
  • Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

Ansprechpunkt

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Zuständige Stelle

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Voraussetzungen

Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.

Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
  • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
  • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

 Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz