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Wohnungsbau Förderung

Nr. 99116004027000

Volltext

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
  • Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.07.2014
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung