Inhalt

Was erledige ich wo?

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen genehmigen

Nr. 99088021006000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Umfrage oder Erhebung in Schulen (Befragungen, Testreihen u. ä.) durchführen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung beantragen.

Erforderlich sind eine Genehmigung durch die Schulbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) und die Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte).

Verfahrensablauf

Ein Antrag ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Umfrage oder Erhebung schriftlich vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn den vorgelegten Unterlagen mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen ist, dass

1. das Ziel der Erhebung nicht durch Verwendung bereits vorhandener Daten oder Untersuchungsergebnisse erreicht werden kann,

2. die Durchführung der Maßnahme keine - nicht nur unerhebliche – Störung oder Belastung des Schulbetriebes hervorruft,

3. die Teilnahme freiwillig oder gemäß § 30 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz die Teilnahme verpflichtend ist und

4. entweder personenbezogene Daten nicht verarbeitet oder die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- konkrete Bezeichnung des Vorhabens und dessen ausführliche Darstellung

- Angaben über die an dem Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Name, Anschrift und Qualifikation der für die Leitung und die Organisation des Projekts verantwortlichen Personen der Stelle, die die Erhebung durchführt, sowie der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter) und der übrigen Personen, die von den noch nicht verarbeiteten Erhebungsunterlagen Kenntnis erlangen

- Benennung der an der Erhebung zu beteiligenden einzelnen Schulen, Angabe der Klassenstufen – ggf. bestimmter Fachklassen – und der voraussichtlichen Zahl der Klassen sowie Schülerinnen und Schüler

- Angaben über die Art und Weise und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten

- Zeitplan der Erhebung

- bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Professorin oder des fachlich zuständigen Professors oder der Projektleitung, bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus Studienseminaren der Seminarleitung

- bei Anträgen von Institutionen oder Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, sowie bei Antragstellerinnen oder Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich, die zwar in Niedersachsen wohnen, aber an Bildungseinrichtungen außerhalb Niedersachsens tätig sind oder ausgebildet werden, eine besondere Begründung für die Durchführung der Erhebung in Niedersachsen

- Muster aller Unterlagen, deren Verwendung bei der Erhebung vorgesehen sind (Fragenkataloge, Erhebungsbogen, Tests, Muster eines Informationsschreibens für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Erhebung u. Ä.) sowie Angaben über den Zeitpunkt der Anonymisierung und die endgültige Vernichtung der zu erhebenden Daten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie einen Antrag mit vollständigen Unterlagen mindestens drei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Umfrage oder Erhebung schriftlich vorlegen, können Sie in der Regel von einer rechtzeitigen Bearbeitung ausgehen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist der Runderlass (RdErl.) "Umfragen und Erhebungen in den Schulen" vom 1. Dezember 2021 (SVBI. S. 647) des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen.   

Dazu finden Sie folgend ein Merkblatt für die Antragstellung bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB).

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium