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Was erledige ich wo?

Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung

Nr. 99089058012000

Volltext

Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.05.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung