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Tourismusbeitrag

Volltext

Ein Tourismusbeitrag wird von allen selbständig tätigen Personen und allen Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Einnahmen werden für die Tourismuseinrichtungen sowie für die Förderung des Tourismus verwandt. Alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, sind nach Maßgabe der Tourismusbeitragssatzung
der Gemeinde Dornum verpflichtet, einen Tourismusbeitrag zu leisten. Der Tourismusbeitrag berechnet sich hierbei nach dem steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes - ersatzweise nach den Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.Für die Beitragsberechnung ist der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres maßgebend. Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz - ersatzweise der Bruttoeinnahme - berechnet sich hierbei, indem der im Geltungsbereich der Tourismusbeitragssatzung der Gemeinde Dornum erzielte steuerbare Umsatz mit einem Mindestgewinnsatz, mit einem Vorteilssatz und mit einem Beitragssatz multipliziert wird. Die beitragspflichtige Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme anzuzeigen. Jede(r) Beitragspflichtige hat die zur Berechnung des Beitrages erforderlichen Angaben bis zum 31. März des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres der Gemeinde Dornum mitzuteilen.

 

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