Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Nr. 99012071277000Volltext
Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen.
Teaser
Wenn Sie mit der Nutzungsänderung einer Anlage beginnen möchten, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Voraussetzungen
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Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
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Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
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Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
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Vollständiger Antrag
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Lageplan
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Bauzeichnungen
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Baubeschreibung
Kosten
Frist
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Verfahrensablauf
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Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
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Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
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Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
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Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
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Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht