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Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Nr. 99106016013000

Volltext

Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse. 

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5

Erforderliche Unterlagen

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

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