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Was erledige ich wo?

Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof

Volltext

Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.

Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Bildhauerin / Bildhauer
  • Steinmetzin / Steinmetz
  • Gärtnerin / Gärtner

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.06.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport